Stadtbad Hilpoltstein
Orari d'apertura: Closed, opens on 11. May
11. maggio a maggio
Lunedì a Venerdì: 6:30 a 20:00
Sabato e Domenica, a giorno festivo: 9:00 a 20:00
giugno a luglio
Lunedì a Venerdì: 6:30 a 20:30
Sabato e Domenica, a giorno festivo: 9:00 a 20:30
agosto
Lunedì a Venerdì: 6:30 a 20:00
Sabato e Domenica, a giorno festivo: 9:00 a 20:00
settembre
9:00 a 20:00
bei jedem Wetter geöffnet, Einlass bis eine Stunde vor Ende der Öffnungszeit
Das Stadtbad Hilpoltstein öffnet am 11. Mai 2024
Das beheizte Stadtbad ist jedes Jahr von Mai bis September geöffnet.
Neben einem Schwimmerbecken von 50x15m warten ein Nichtschwimmerbecken mit einer 45-m-Rutsche, eine große Liegewiese und ein Beachvolleyball-Feld im Sommer auf die Gäste. Außerdem haben die kleinen Badbesucher ein eigenes Kinderplanschbecken mit Rutsche und eine Liegewiese mit Schattenplatz.
Eintritt
Einzelkarten
- Einzelkarte 4,00 Euro
- Einzelkarte ermäßigt 3,00 Euro
- Abendkarte (ab 17:00 Uhr) 3,00 Euro
- Abendkarte ermäßigt (ab 17:00 Uhr) 2,50 Euro
Dutzendkarten
- Erwachsene 40,00 Euro
- ermäßigt* 30,00 Euro
Dauerkarten
- Erwachsene 110,00 Euro (VVK 100,00 Euro)
- Erwachsene ermäßigt 85,00 Euro (VVK 75,00 Euro)
- Kinder von 4 bis 18 Jahre 40,00 Euro (VVK 36,00 Euro)
- Familienkarte 160,00 Euro (VVK140,00 Euro)**
Hinweise:
- Normaltarif für Erwachsene
- Verbilligter Tarif für Personen ab 65 Jahre, Schwerbehinderte, Schüler/innen,
Studierende und Bundesfreiwilligendienstleistende (mit Vorlage des
Ausweises) sowie für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
(Berufsschüler mit Ausbildungsvergütung, Umschüler, Meisterschüler etc.
fallen nicht unter den verbilligten Tarif). - Als Familien zählen Eltern und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Nichteheliche Lebensgemeinschaften sind Familien gleichgestellt.
- Für Dauerkarten ist pro Person ein Foto erforderlich.
- Dauerkarten sind nur im Rathaus II, Stadtkasse erhältlich.
- Für Dauerkarten, die bis 31.05. erworben werden, gilt der Saisoneröffnungstarif in Klammern
Es gilt die Gebührensatzung in ihrer jeweils aktuellen Fassung.